Wohnungssuche
Antwort:
Um sich als Interessent*in bei uns zu bewerben, müssen Sie nur den Fragebogen für Wohnungsinteressenten ausfüllen
Antwort:
Da die Städtische Wohnungsbau GmbH Göttingen keine Genossenschaft ist, sind keine Anteile zu erwerben. Das Wohnungsgesuch ist kostenfrei.
Antwort:
Der Fragebogen für Wohnungsinteressenten/innen hat eine Gültigkeit von 12 Monaten und muss vor Ablauf der 12 Monate verlängert werden, falls Sie weiterhin auf Wohnungssuche sind.
Antwort:
Bei einem jährlichen Mieterwechsel von ca. 300–350 Wohnungen und ca. 2.000 Wohnungsinteressenten/innen können wir leider nicht jedem Interessenten bzw. jeder Interessentin eine Wohnung vermitteln. Eine Garantie, eine Wohnung angeboten zu bekommen, können wir aufgrund der Vielzahl unserer Bewerber/innen nicht geben. Ein Anspruch auf Vermittlung besteht grundsätzlich nicht.
Antwort:
Wenn Sie einen gültigen Fragebogen für Wohnungsinteressenten/innen haben, meldet sich der/die Sachbearbeiter/in automatisch bei Ihnen, wenn ein passendes Wohnungsangebot für Sie vorhanden ist. Da sich jährlich über 2.000 Interessenten/Interessentinnen als wohnungssuchend melden, ist dies mit einer Wartezeit verbunden.
Antwort:
1.) Nach Ablauf von 12 Monaten löschen wir automatisch Ihre persönlichen Daten und vernichten Ihren Fragebogen für Wohnungsinteressenten/innen.
2.) Sollten wir Ihnen ein Wohnungsangebot unterbreiten und bekommen keine Rückmeldung von Ihnen, gehen wir davon aus, dass Sie kein Interesse mehr an einer Wohnungsvermittlung haben. Auch in diesem Fall werden Ihre persönlichen Daten gelöscht und Ihr Fragebogen für Wohnungsinteressenten/innen vernichtet.
Antwort:
Einen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie nur für eine preisgebundene, öffentlich geförderte Wohnung. Die Städtische Wohnungsbau GmbH Göttingen bietet aber auch frei vermietbare Wohnungen an. Hierfür ist kein Wohnberechtigungsschein erforderlich.
Antwort:
Das betreute Wohnen bietet barrierefreie und barrierearme Wohnungen. Hinzu kommt, dass jede/r Mieter/in verpflichtet ist, einen Vertrag über ein Notrufgerät abzuschließen. Sollten weitere Leistungen gewünscht sein, so muss man sich diese privat organisieren.
Kaution
Antwort:
Ja, bei Anmietung muss eine Kaution auf unserem Treuhandkonto hinterlegt werden.
Antwort:
Ca. 6 bis 8 Wochen nach Wohnungsübergabe wird in der Regel eine Wohnungsschlussabrechnung erstellt, in der die Kaution abgerechnet wird. Ist Ihre Kaution auf einem verpfändeten Sparbuch hinterlegt, geben wir das Sparbuch mit der Bitte um Auflösung an die Sparkasse Göttingen. Die Bank wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Bei Hinterlegung der Kaution auf unserem Treuhandkonto wird die Auszahlung direkt von uns vorgenommen.
Betriebskostenabrechnung
Antwort:
Die Abrechnungsperiode läuft vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres. Die Abrechnungen müssen spätestens zwölf Monate nach Ablauf der Periode den Mietern vorliegen. Diese Regelung gilt auch, wenn Sie im Laufe einer Abrechnungsperiode kündigen.
Antwort:
In der Betriebskostenabrechnung sind Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen ausgewiesen, die Sie gem. §35a EStG in Ihrer Steuererklärung angeben können. Sie können diese Kosten auch noch für das Steuerjahr geltend machen, in welchem Sie die Abrechnung erhalten haben. So geben Sie z. B. im Jahr 2020 in Ihrer Steuererklärung für das Jahr 2019 die Kosten der Abrechnung des Jahres 2018 an.
Garage
Antwort:
Wir haben in verschiedenen Stadtteilen Garagen oder Stellplätze für PKW´s. Diese werden vorrangig an unsere Mieter/innen vermietet. Für Nicht-Mieter verstehen sich die Mietpreise für Stellplätze und Garagen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Gewerbeimmobilien
Antwort:
Ja, wir vermieten auch Gewerbeimmobilien.
Hausordnung
Antwort:
Ja, Sie finden die Hausordnung in der Regel im Anhang auf der letzten Seite Ihres Mietvertrages und auf unserer Homepage.
Antwort:
Kleintiere wie Hamster, Kaninchen oder Vögel dürfen Sie in angemessener Anzahl ohne Genehmigung halten. Für die Haltung größerer Haustiere benötigen Sie in jedem Fall eine schriftliche Genehmigung der Gesellschaft.
Sie wollen sich einen Hund anschaffen? Dann
• stellen Sie bitte persönlich Ihre Anfrage auf Hundehaltung bei Ihrem/r Sachbearbeiter/in.
• sammeln Sie bitte für uns die Zustimmung aller Hausbewohner mit Unterschrift und Datum.
• legen Sie bitte eine Kopie des Impfpasses Ihres Hundes bei.
• legen Sie bitte einen Nachweis der Hundehalterhaftpflichtversicherung bei.
• legen Sie einen Nachweis über die Anmeldung zur Hundesteuer bei.
Wer einen Hund in der Wohnung halten möchte, muss grundsätzlich eine Genehmigung bei uns einholen.
Sollte der Hund den Hausfrieden nachhaltig stören, müssen wir darauf bestehen, dass Sie den Hund anderweitig unterbringen müssen.
Antwort:
Nein. Alle Wohnungen sind an das Breitbandkabel angeschlossen, so dass sich jeder Mieter über zusätzliche TV-Programme oder über das Internet umfassend informieren kann.
Antwort:
Meist hilft bereits ein offenes Gespräch, und der Streit ist vergessen.
Sollte das nicht zum gewünschten Erfolg führen, können Sie gerne die Hilfe unserer Mieterbetreuung in Anspruch nehmen. Sie ist darauf spezialisiert nachbarschaftliche Konflikte zu lösen.
Sie erreichen die Mieterbetreuung unter Tel. (0551) 4967-70.
Antwort:
Grundsätzlich sind bauliche Veränderungen nur nach vorheriger Rücksprache mit der Gesellschaft möglich. Bedenken Sie, dass Sie bei Rückgabe der Wohnung den ursprünglichen Zustand wieder herstellen müssen. Besprechen Sie Ihr Vorhaben mit Ihrem/Ihrer zuständigen Sachbearbeiter/in.
Heizen und Lüften
Antwort:
Öffnen Sie das Fenster kurz, aber weit! Schließen Sie währenddessen das Thermostatventil des Heizkörpers. Die Luft wird so besonders rasch ausgetauscht. Auf diese Weise sollten Sie zwei- bis dreimal täglich „stoßlüften“, das ist völlig ausreichend. Beim Stoßlüften geht wesentlich weniger Wärmeenergie verloren als beim Lüften mit gekipptem Fenster. Vermeiden Sie längeres Ankippen der Fenster. Dabei wird die Luft nur sehr langsam ausgetauscht, die Wände kühlen aus und Feuchtigkeit schlägt sich nieder. Halten Sie die Türen von weniger beheizten Räumen geschlossen. Werden diese Räume bei offenen Türen mitgeheizt, schlägt sich auf den kalten Wänden Feuchtigkeit nieder – langfristig sind Stockflecken und Schimmelbefall die Folge.
Internetangebote
Antwort:
Auf unserer Internetseite finden Sie gelegentlich Wohnungsangebote. Sobald die Wohnungen vermietet sind, werden Sie auf der Internetseite gelöscht.
Kündigung
Antwort:
Die Kündigung des Mietvertrages muss schriftlich an den Vermieter erfolgen. Bitte denken Sie daran, die entsprechenden Fristen, die in Ihrem Mietvertrag erläutert werden, einzuhalten. Beachten Sie: Unabhängig von der im Mietvertrag vorgesehenen Kündigungsfrist muss Ihrem Vermieter das Schreiben spätestens am dritten Werktag eines Monats (auch Samstage gelten als Werktage!) vorliegen. Hierbei kommt es auf den Zeitpunkt des Eingangs Ihres Kündigungsschreibens an, nicht auf das Datum, mit dem Ihr Schreiben datiert ist oder auf das Abgabedatum bei der Post. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Kündigungsfristen Sie einhalten müssen, erkundigen Sie sich bitte vor dem Einreichen der Kündigung bei Ihrem/Ihrer Sachbearbeiter/in.
Antwort:
Grundsätzlich müssen Sie, wie vertraglich vereinbart, Ihre Kündigungsfrist einhalten. Bei der Wiederbelegung Ihrer Wohnung werden wir uns jedoch bemühen, einen Nachfolgemieter zu dem von Ihnen genannten Termin zu finden. Sollte dies nicht möglich sein, werden wir Sie mit Ihrer Mietzahlung bis zur Wiedervermietung der Wohnung, längstens aber bis zum Ablauf der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist, in Anspruch nehmen.
Antwort:
Die Gesellschaft bietet die Wohnungen nach ihren Vergaberichtlinien aus passenden Interessenten an. Es macht also keinen Sinn, dass Sie uns Nachmieter vorgeschlagen. Bitte bieten Sie Ihre Wohnung auch nicht im Internet an.
Notdienst
Antwort:
Ein Notfall liegt dann vor, wenn von einer technischen Störung eine Gefahr für Menschen oder Gebäude ausgeht. Ist dies nicht der Fall, ist eine Meldung am nächsten Tag – während der Sprechzeiten – ausreichend. Während unserer Arbeitszeiten rufen Sie bei uns direkt im Büro an. Außerhalb unserer Arbeitszeiten werden die Notfalltelefonnummern unter Tel. (0551) 4967-0 durchgesagt.
Rauchwarnmelder
Antwort:
Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften werden alle unsere Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet.
Ihre Sicherheit ist uns wichtig: Deshalb werden zusätzlich zur gesetzlichen Vorgabe alle Räume Ihrer Wohnung – außer Küche und Bad – mit einem Rauchwarnmelder ausgestattet.
Ruhezeiten & Lärm
Antwort:
Jedes unnötige Geräusch ist im Hause ab 22.00 Uhr untersagt.
Während der Mittagsruhe von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen hat jede Lärmbelästigung zu unterbleiben. Sind bei hauswirtschaftlichen oder handwerklichen Arbeiten im Haus belästigende Geräusche nicht zu vermeiden, so sollten diese Arbeiten während der Tageszeit durchgeführt und spätestens bis 20.00 Uhr abgeschlossen sein.
Treppenhausreinigung
Antwort:
Falls die Treppenhausreinigung nicht an eine Firma vergeben ist, sind Sie und Ihre Nachbarn für die Reinigung zuständig. Die Reinigung soll im Wechsel mit Ihren Nachbarn einmal wöchentlich (oder bei Bedarf auch öfter) durchgeführt werden.