„In etwa 500 Fällen wohnen, schlafen und kochen Familien von 3 bis 5 Personen und mehr in einem Raum, der oft nicht mehr als 6 bis 8 qm Bodenfläche hat.“ Diese Beschreibung stammt nicht etwa aus den Tagen unmittelbar nach dem Kriegsende 1945, sondern wurde 1958 veröffentlicht. Und sie bezog sich auch nicht auf eine der zerbombten Großstädte Deutschlands, in denen ein großer Teil des Wohnraums zerstört worden war – sondern auf Göttingen.

Wie kam es zu dieser extrem angespannten Lage auf dem Göttinger Wohnungsmarkt noch mehr als 15 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs, obwohl Göttingen im Krieg nur geringfügige Zerstörungen erfahren hatte?

Zu Beginn der 1950er Jahre gehörte Göttingen zu den dichtbesiedeltsten Städten der Bundesrepublik. Die Einwohnerzahl der Stadt war in den Jahren 1939 bis 1949 um 60% von 50 000 auf 80 000 gestiegen und verharrte bis 1960 auf diesem hohen Niveau. Grund für die extreme Bevölkerungszunahme waren vor allem die Kriegsfolgen, die Ausgebombte, Evakuierte, Flüchtlinge, Zwangsarbeiter, Heimkehrer und Vertriebene, aber auch die Beschäftigten von umgesiedelten Betrieben nach Göttingen brachten. 

Das Göttinger Tageblatt berichtete am 17. Dezember 1949: „Nach den letzten Feststellungen des Statistischen Amtes ist die Bevölkerungsdichte in Göttingen auf 4370 Personen je qkm angestiegen. Was das bedeutet, lässt sich am besten daraus erkennen, dass selbst Berlin 1947 nur eine Bevölkerungsdichte von 3600 Personen je qkm aufwies“. Göttingen war dabei mit nur 2% zerstörtem Wohnraum nach dem Krieg für Zuwanderer besonders attraktiv. Andererseits verhinderte die Tatsache, dass die Stadt kaum Zerstörungen aufwies, eine besondere finanzielle Förderung. In den 1950er Jahren begannen auch wachsende Studentenzahlen zur Wohnungsnot beizutragen: Die damals noch einzige Universität Niedersachsens erlebte ihre Wandlung von der Elite- zur Massenuniversität, die 1958 statt 3000 (1939) bereits 7000, zehn Jahre später schon 10 000 Studenten unterrichten und teils beherbergen musste.

1958 fiel das Urteil der lokalen Presse über die Maßnahmen zur Beseitigung der Wohnungsnot negativ aus: Mit jährlich 350 neu erbauten Wohnungen lag Göttingen von 1953 bis 1955 weit unter dem Bundesdurchschnitt im sozialen Wohnungsbau, mehr als 860 Wohnungen jährlich hätten es sein müssen. In den 1950er Jahren gab es zwar einige Bauprojekte in Göttingen (Gartenstadt auf dem Hagenberg, Lohberg, Anna-/Goßlerstraße, Christianshöhe, südliche Ossietzkystraße, Dahlmann-/Merkelstraße). Doch war die Bebauung angesichts des Baulandmangels im Stadtgebiet keineswegs dicht genug.

Dazu bremsten die angespannte Lage auf dem Kapitalmarkt und das 2. Wohnungsbaugesetz von 1956 die Errichtung von Wohnungen in der Stadt, da die Bestimmungen des Gesetzes die Förderung des Eigenheimbaus bevorzugten. Hatte das 1. Wohnungsbaugesetz von 1950 dem sozialen Wohnungsbau noch den Weg geebnet, war bereits bei den Beratungen deutlich geworden, dass es nicht lange dabei bleiben werde. Eigentliches Ziel der regierenden CDU/ CSU war es, Wohneigentum zu fördern, und schon die Novelle des 1. Wohnungsbaugesetzes von 1953 wies in diese Richtung, die im 2. Wohnungsbaugesetz vom 15. März 1956 endgültig eingeschlagen wurde.

Damit war die Stadt Göttingen weit davon entfernt, sich von Wohnungsamt und Zwangsbewirtschaftung verabschieden zu können. Besonders sozial schwache Familien waren von dem extremen Wohnungsmangel betroffen, „da sie weder in der Lage sind, teure Mieten noch Zuschüsse zu zahlen. Ihre Unterkünfte können kaum als Wohnung bezeichnet werden, denn sie hausen nur in Notunterkünften, wie Holzbaracken, Lauben, kalten feuchten Kellerräumen, zugigen, unheizbaren Dachkammern, in einsturzgefährdeten oder überbelegten Räumen.“ Dabei unterlägen die Bundesmittel einer Zweckbindung, die sozial schwache Personen benachteilige.

In den innerstädtischen Altbauten sah es teilweise nicht viel besser aus, als in den ausgewiesenen Notunterkünften. „Ein zugiger Bodenverschlag dient einem Ehepaar und ihrem 1½ jährigen Kind als Wohnung. Die Frau erwartet in Kürze ihr zweites Kind.“ So beschrieb das Göttinger Tageblatt im Februar 1956 die Wohnsituation einer Familie auf einem Göttinger Dachboden. Zahlreiche Familien mit Kindern lebten zusammengepfercht auf engstem Raum. In manchen Fällen wurden Kleinkinder auf städtische Kosten in Heimen untergebracht, weil der Platz in den winzigen Quartieren nicht ausreichte. Kinderreiche Familien waren ab 1954 „möglichst für Altbauwohnungen vorzusehen und gegebenenfalls mit Polizeigewalt einzuweisen“, waren also allenfalls unerwünschte Untermieter. Im Dezember 1955 hatte das Göttinger Wohnungsamt zwar 271 Wohnungen vermitteln können, dem standen aber 7584 Familien gegenüber, die auf eine Wohnung warteten. Das Tageblatt sprach noch 1958 von „unbeschreiblichen Behausungen, in denen das Wasser von den Wänden läuft, hinter deren Tapeten die blanken Ziegel durchblicken, in denen Abend für Abend sämtliche Möbel umgestellt werden müssen, um überhaupt auf die einzige Schlafstelle zu gelangen und in denen vor allem Menschen wie wir leben müssen, nur weil sie vielleicht Flüchtling, arbeitslos und krank sind und nicht die x-tausend DM zur Beschaffung einer Wohnung auf dem freien Markt aufbringen können.“

Die Anstrengungen des Wohnungsamts konnten angesichts der angespannten Lage in Göttingen über eine Mangelverwaltung kaum hinauskommen. Der freie Wohnungsmarkt bot in diesen Jahren vor allem möblierte Zimmer für ruhige, alleinstehende Personen an, und Vermieter gaben sich wählerisch: Mal sollte eine „sonnige Dachgeschoßwohnung“ nur an eine „ältere Dame ohne Hund, die eine Zentralheizung bedienen kann“ vergeben werden, mal wünschte man sich für zwei möblierte Zimmer eine ältere alleinstehende Dame, die „die Versorgung des Haushalts eines älteren Herrn mit übernimmt“. Ein Techniker, der 1958 aus Stuttgart nach Göttingen zog, mietete für stolze 65 DM ein Zimmer. Als er unerwartet in der Mittagspause nach Hause kam, fand er im Zimmer die Vermieterin am Herd, ein Kätzchen spielte auf dem Bett und eine Tapetentür eröffnete den Blick auf eine gut ausgestattete Speisekammer. Die Hauswirtin hatte ihm ihre Küche als Schlafzimmer vermietet, und bot denselben Raum nach seiner Kündigung erneut an – diesmal für 70 DM. Einige Vermieter verlangten Preise, „die weit über die Grenzen dessen hinausgehen, was selbst die Justiz unter freier Marktwirtschaft für vertretbar hält“. 

Wohnungssuchende hingegen boten Hilfe im Haushalt, Bürotätigkeiten oder Bares, um das Interesse eines potentiellen Vermieters zu wecken. Manche Angebote enthielten den Zusatz „Nur Bewerber auf der Dringlichkeitsliste des Göttinger Wohnungsamts wollen sich melden“, ein Hinweis, dass der angebotene Raum der Zwangsbewirtschaftung unterlag. Manche versuchten, durch einen Wohnungstausch zu einer angemessenen Wohnung zu kommen. Wurden Wohnungen auf dem freien Markt angeboten, forderten die Vermieter häufig eine hohe Mietvorauszahlung von mehreren tausend Mark, die für viele Wohnungssuchende eigentlich eine unüberwindbare Hürde darstellte. Viele gingen dennoch auf hohe Mietforderungen, abwohnbare Bauzuschüsse und Mietvorauszahlungen ein, nur um aus ihrem Wohnelend erlöst zu werden. Auf lange Sicht konnten sie die Forderungen jedoch nicht erfüllen, und wurden daher aus den Wohnungen wieder herausgeklagt. 

Die bestehenden gemeinnützigen Wohnungsbauträger konnten den immensen Bedarf an neuem Wohnraum allein nicht decken. Im Raum Göttingen existierten zwei gemeinnützige Bauträger: Seit 1891 gab es die Wohnungsbaugenossenschaft eGmbH Göttingen. Bereits unmittelbar nach dem Krieg ergab sich die Notwendigkeit, den gemeinnützigen Wohnungsbau auszuweiten. 1948 wurde die Volksheimstätte Landkreis Göttingen eGmbH gegründet, die sich auf den sozialen Wohnungsbau konzentrierte. Doch auch zwei gemeinnützige Träger vermochten es nicht, das Ausmaß der Wohnungsnot nach 1945 einzudämmen. Darüber hinaus konnte nicht jeder Wohnungssuchende die Mittel aufbringen, Mitglied einer Genossenschaft zu werden. Seitens der Stadt wurde außerdem bemerkt, dass „die Interessen bestehender Genossenschaften nicht immer mit denen der Stadt überein[stimmten].“ Wenn es um die dringende Unterbringung faktisch obdachloser, kinderreicher Familien ging, musste die Stadt eigene Wege gehen.

1960 betrug das Wohnungsdefizit noch immer ca. 30%. Sogar 15 Jahre nach Kriegsende gab es Notunterkünfte am Greitweg, an der Eiswiese, der Grätzelstraße und im Ebertal. Wegen der zahlreichen zur Räumung verurteilten Familien musste sich der Rat der Stadt in den 1950er Jahren sogar mit der Ausweitung von Notunterkünften beschäftigen, statt diese schließen zu können. In den Baracken lebten 750 Familien, viele von ihnen kinderreich. Allein im Ebertal/Himmelsbreite wohnten in 70 bis 80 Baracken ca. 1000 Menschen. Bewohner beschrieben ihre Wohnsituation folgendermaßen:

„… sagen wir mal, gegen Ende der fünfziger Jahre ging es uns etwas besser. Wir lebten ziemlich eng beieinander, drei Haushalte in einer Wohnung, aber dafür hatten wir auch zwei Fernseher, die Schwiegereltern einen und wir auch. Aber das war so eine Sache [...]. Wir wollten nicht von den Schwiegereltern abhängig sein. Wir hatten alles separat, auch eine Spüle und einen Herd hatten wir.“ 

Während sich also der Wohlstand der dort lebenden Menschen durchaus verbessert hatte, mussten sich noch immer mehrere Haushalte eine Wohnung teilen. Kamen im Ebertal/Himmelsbreite drei Haushalte auf eine Wohnung, lag der Durchschnitt für die gesamte Stadt bei zwei Haushalten pro Wohneinheit – auf 20 000 Wohnungen kamen 30.000 Haushalte. 

Angesichts der andauernden Misere gab es Ende der 1950er Jahre verstärkte Überlegungen der Stadtverwaltung, wie man von kommunaler Seite gegensteuern könnte. Ziel einer städtischen Wohnungsbaupolitik sollte es sein, für die Menschen in den Notunterkünften und diejenigen, die auf dem privaten Wohnungsmarkt keine Chance hatten, Wohnraum zu bezahlbaren Mieten zu schaffen. Man wollte Familien mit geringen Einkommen, kinderreiche und junge Familien sowie alte Menschen mit Wohnraum versorgen. Geplant war unter anderem ein großes Bauprojekt auf dem Leineberg, das die Wohnungsnot spürbar lindern sollte, und auf das viele Wohnungssuchende hofften. „Ich erinnere mich noch genau, wie sehnsüchtig ein Arbeitskollege 1960 auf eine Wohnung auf dem Leineberg wartete, nachdem er bisher mit seiner fünfköpfigen Familie seit Rückkehr aus der Kriegsgefangenschaft 1947 in einer Behelfswohnung in Grone gewohnt hatte,“ schreibt Klaus Wettig in seinen Erinnerungen.

Ende der 1950er Jahre fasste der Rat mehrere Beschlüsse, die die weit hinter dem Bundesdurchschnitt herhinkende öffentliche Bautätigkeit beleben sollten. 1958 gründete der Rat eine Arbeitsgruppe, bestehend aus den Ratsherrn Jünemann, Jeep, Bienert und Gronemeyer, die einen Dreijahresplan gegen die Wohnungsnot ausarbeitete. Für 1959 sah dieser Plan, über den die Presse am 21. November 1958 berichtete, die Förderung von 256 Mietwohnungen und 50 Einfamilienhäusern vor. Wohnungssuchende konnten den Geschäftsanteil von 800 DM bei der Wohnungsgenossenschaft oder 600 DM bei der Volksheimstätte als Vorschuss von der Stadt erhalten. Die längerfristige Planung wurde zunächst durch den Mangel an Bauland gebremst, schließlich konnten Verhandlungen über den Ankauf von Land am Leineberg aufgenommen werden. Am 17. Dezember 1958 beschloss der Rat die Planung für die Jahre 1960 und 1961, die den Bau von 350 Wohnungen jährlich sicherstellen sollte. Eine erste Bilanz im November 1959 wies aus, dass nur 150 der geplanten mehr als 300 Wohnungseinheiten tatsächlich vergeben werden konnten. Wie groß der Bedarf war, zeigte das für 1960 geplante große Bauprojekt der Albanigemeinde am Bismarckstein. Für die hier geplanten 150 Wohnungen lagen bereits im November 1959 

700 Bewerbungen vor. Unter dem Eindruck der weiterhin großen Wohnungsnot kam es 1959 zu ersten Überlegungen, ob die Stadt einen eigenen Bauträger in Gestalt einer GmbH schaffen sollte. Mit den vorhandenen Bauträgern sah man sich nicht mehr in der Lage, die selbst gesteckten Ziele der Barackenräumung und Beseitigung der Elendswohnungen zu erreichen.

Die entscheidende Initiative zur Gründung einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft gingen von Oberstadtdirektor Erich Biederbeck (FDP) aus. Biederbeck, seit 1959 im Amt, hatte sich in Bonn über das Barackenräumungsprogramm der Bundesregierung für Flüchtlinge des zweiten Weltkriegs informiert. Zwar handelte es sich beispielsweise bei der Barackensiedlung im Ebertal, die schon auf den ersten Weltkrieg zurückging, nicht um ein Flüchtlingslager in diesem Sinne, doch das Räumungsprogramm gab den Anstoß für einen eigenen Göttinger Sanierungsplan, der von der Regierung gefördert wurde. 

Oberstadtdirektor Biederbeck präsentierte am 22. Januar 1960 eine Wohnungsbau-Vorlage, die die Gründung einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft vorschlug. Während andere Städte und Landkreise bereits eine solche Baugesellschaft hätten oder an einer Gesellschaft beteiligt seien, habe Göttingen dies wegen der guten Zusammenarbeit mit den vorhandenen Bauträgern nicht für nötig gehalten. Die schlechte Lage auf dem Wohnungsmarkt gebiete es aber, zu handeln. Eine eigene Gesellschaft werde auch die Position der Stadt gegenüber anderen Wohnungsbauunternehmen stärken, so die Argumente Biederbecks. 

In Göttingen, das 1959 mit einem Wohnungsdefizit von 30,7% vor Marburg, Bad Reichenhall und Dillingen die Liste der deutschen Städte mit der größten Wohnungsnot anführte, fehlten noch immer 5200 Wohnungen, um das Defizit auf 3% zu senken und damit die Zwangsbewirtschaftung des Wohnraums beenden zu können. Damit der Mangel an bebaubaren Grundstücken im Stadtgebiet kein Hindernis bei der Mittelbeschaffung und Umsetzung zukünftiger Bauprojekte darstellte, wurden radikale Maßnahmen ergriffen: Nach der vom Rat beschlossenen und von der Regierung bestätigten Erklärung Göttingens zum ‚Aufbaugebiet’ konnte Grundbesitz den Eigentümern entzogen werden, wenn sie ihn nicht bebauten. 

Man wollte die neu zu gründende städtische Wohnungsbaugesellschaft, gemeinsam mit anderen Bauträgern, mit dem gerade in Planung befindlichen Leinebergprojekt betrauen. Biederbeck betonte, dass nur eine solche städtische Gesellschaft sicherstellen würde, dass die Stadt dauerhaften Einfluss auf die Verfügung der Wohnungen erhalten könne, denn dies sei besonders bei einer zukünftigen Aufhebung der Zwangsbewirtschaftung wichtig. Der städtischen Wohnungsbaugesellschaft sollte überdies die Verwaltung der bereits in städtischem Besitz befindlichen Wohnhäuser übertragen werden. Bei der Stadt waren bisher vier unterschiedliche Stellen mit der Hausverwaltung befasst – Liegenschaftsamt, Bauamt, Stadtkasse und Rechtsamt. Indem man alle Aufgaben auf eine städtische Gesellschaft übertrug, erhoffte man sich Einsparungen für den Stadthaushalt. Als weitere Gründe für die Notwendigkeit zur Schaffung einer städtischen Gesellschaft nannte man die jährlich geringer werdenden Landes- und Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau, sowie die Vorteile einer städtischen Gesellschaft in Verbindung mit dem städtischen Liegenschaftsamt beim Grundstückskauf.

Die Schaffung eines neuen Dezernats rundete die Anfang 1960 eingeleiteten Maßnahmen ab. Dem neuen Dezernat V, Verwaltung für Liegenschaften und Wohnungsbau, wurden das Liegenschaftsamt und das Wohnungsbauförderungsamt unterstellt. Letzteres wurde geleitet vom bisherigen Leiter des Göttinger Wohnungsamtes, Ernst Müller. Dr. Helmut Busse wurde von seinen bisherigen Aufgaben im Rechtsamt, Ordnungsamt und Sportamt abgezogen und erster Dezernent. Er bereitete die Gründung der Gesellschaft vor, indem er Informationen über die mögliche Rechtsform und die Praxis bereits bestehender Gesellschaften einholte. 

Stadtrat Busse besuchte bereits im Februar 1960 den Gesamtverband gemeinnütziger Wohnungsunternehmen in Köln, um die dort Zuständigen nach ihren Erfahrungen zu befragen. Mit dem Vertreter des Gesamtverbandes besprach er vor allem die Frage, ob die Gründung einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft für Göttingen tatsächlich empfehlenswert sei. In den Gesprächsaufzeichnungen Busses wird noch einmal deutlich, dass der Wunsch der Stadt, die dringend Wohnungssuchenden unterzubringen, von den existierenden Genossenschaften nicht erfüllt werden könne. Weiter heißt es zu seinem Gespräch mit dem Volkswirt Dull beim Gesamtverband gemeinnütziger Wohnungsbauunternehmen: 

„Daß die Stadt in einem gemeinnützigen Unternehmen bestimmenden Einfluß haben müsse, hielt Herr Dull für unbedingt erforderlich. [...] Fraglich erschien Herrn Dull zunächst, ob der Zeitpunkt noch richtig sei, jetzt eine Gesellschaft zu gründen. Die günstigste Zeit sei natürlich verstrichen. Die Baukosten seien so gestiegen, daß u.U. die künftige Rentabilität der Wohnungen gefährdet sei. [...] Nach Darlegung unserer Verhältnisse (erheblich überdurchschnittliche Wohnungsnot; große Zahl Wohnungssuchender mit geringem Einkommen; Notwendigkeit, Studenten unterzubringen; Geländeschwierigkeiten u.a.), sah Herr Dull es als notwendig an, auch jetzt noch eine städtische Gesellschaft zu gründen.“

Eine erste wirtschaftliche Grundlage für eine solche neue Gesellschaft könne man dadurch schaffen, dass man ihr die Verwaltung der städtischen Wohnhäuser übertrug. Man könne auch überlegen, den städtischen, mit Wohnungen bebauten Grundbesitz in die Gesellschaft einzubringen, um sich dadurch leichter Kapital beschaffen zu können. Die Verwaltung sei klein zu halten, eine Zusammenarbeit mit der Niedersächsischen Heimstätte erstrebenswert. Solchermaßen beraten, besuchte Busse Oberbaurat Nolte beim Regierungspräsidium Hildesheim sowie die Wohnungsbaugesellschaften in Northeim und Hildesheim, um sich über die praktischen Erfahrungen solcher Einrichtungen zu informieren.

Die Aufgaben der neugegründeten Gesellschaft wurden nach diesen Erkundungsfahrten im Frühjahr 1960 genau umrissen: Zunächst sollte sie in Zusammenarbeit mit der Wohnungsbau-Förderungs-Abteilung den Bedarf an Neubauwohnungen feststellen. Ihr Ziel sollte sein, diesen Bedarf zu decken, „soweit keine andere Stelle diese Aufgabe erfüllt“. Die Gesellschaft sollte für die Bevölkerungskreise bauen, „die bisher vernachlässigt wurden“, vor allem kinderreiche Familien. Man müsse aber auch den Bau von Eigentumswohnungen fördern, der in Göttingen bisher nicht in angemessenem Umfang betrieben worden sei. Eindringlich wurde seitens der Stadt darauf hingewiesen, dass die neue Wohnungsbaugesellschaft keine Konkurrenz für bereits bestehende Unternehmen sein wolle, dass vielmehr die gemeinsamen Anstrengungen zur Linderung der Wohnungsnot weitergehen müssten.

Am 1. April 1960 nahm der Rat der Stadt Göttingen mit einer breiten Mehrheit aller Fraktionen die Ratsvorlage zur Gründung einer GmbH zur Schaffung von Wohnungen, bevorzugt für Familien mit geringem Einkommen, an. Demnach sollte die Stadt mit mindestens 75% des Stammkapitals beteiligt sein. Der Verwaltung wurde der Auftrag erteilt, die Gesellschaftsgründung vorzubereiten. Bereits im Juli lag der Vertragsentwurf vor und wurde am 15. des Monats vom Rat angenommen. 

Am 15. Juli 1960 beschloss der Rat die Beteiligung der Stadt an der neu zu gründenden Städtischen Wohnungsbaugesellschaft m.b.H. mit einer Stammeinlage von 637.500 DM. Die Niedersächsische Heimstätte brachte 112.500 DM an Stammkapital ein. Am 9. September folgte der Beschluss, der Gesellschaft die Verwaltung der stadteigenen Wohnungen für eine Entschädigung von 50,– DM pro Jahr und Wohneinheit und 75,– DM pro Jahr und gewerblichem Objekt zu übertragen. Am 3. November 1960 erfolgte die Beurkundung des Gesellschaftsvertrages der Städtischen Wohnungsbau-GmbH. 

Geschäftsführer wurden Stadtrat Dr. Helmut Busse und Kaufmännischer Direktor Friedrich Bleibaum. Unterstützt wurden sie nebenamtlich vom späteren Geschäftsführer Wolfgang Lühmann, der zuvor im damaligen Amt für Wohnungswesen als Sachbearbeiter für den sozialen Wohnungsbau tätig war. Im Aufsichtsrat waren vertreten: der Oberstadtdirektor und der Kämmerer der Stadt Göttingen, fünf Ratsmitglieder und zwei Vertreter der Niedersächsischen Heimstätte. Die Geschäftsräume befanden sich in der Paulinerstraße 14–16, der heutigen Stadtbücherei.

Im Oktober 1963 wurde die Städtische Wohnungsbau unabhängige GmbH und Wolfgang Lühmann zunächst Prokurist. Das ehrgeizig gesteckte Ziel, in kürzester Zeit 2.000 neue Wohnungen für Göttingen zur Verfügung zu stellen, wurde unter seiner Leitung bereits nach 4,5 Jahren erreicht. Von 1965 leitete Wolfgang Lühmann bis zu seinem Ruhestand im Juni 1998 die Städtische Wohnungsbau als Geschäftsführer. 

Auf die Schaffung einer eigenen Bauabteilung wurde aus organisatorischen und finanziellen Gründen verzichtet, man zog für die Planung der Mietwohnprojekte frei arbeitende Architekten und die Niedersächsische Heimstätte heran, die die neue Gesellschaft bereits bei der Umsetzung des Leinebergprojekts technisch betreute. Die Städtische Wohnungsbaugesellschaft erlangte in den folgenden Jahren als wirksames kommunales Instrument des sozialen Wohnungsbaus außerordentliche Bedeutung. Im Laufe der 1960er Jahre gelang es der Stadt nach und nach, die Notunterkünfte zu beseitigen. Auf das Projekt am Leineberg mit 675 Wohnungen folgten Großprojekte am Königsstieg/Ernst-Abbe-Straße mit 164 Wohnungen, am Steinsgraben/ Lönsweg mit 442 Mietwohnungen, ’Bei den langen Bäumen’ (heute: Tegeler Weg) mit 444 Wohneinheiten, um nur einige zu nennen. 

Größtes Vorhaben war das ‚Demonstrativbauvorhaben Holtenser Berg’, für das 1967 der Grundstein gelegt wurde. Bereits nach fünfzehn Jahren konnte die Städtische Wohnungsbaugesellschaft ihre 3.000ste Mietwohnung fertigstellen. 

Dr. Sylvia Möhle, Historikerin

Quellenhinweise: 

Ebertal 1960, geselliges Leben vor den Haustüren der Baracken.
(Städtisches Museum Göttingen)




Das Ebertal 1965, Baracken mit ersten Neubauten im Hintergrund. 
(Städtisches Museum Göttingen)



Richtfeier am Leineberg 1961.
(Städtisches Museum Göttingen)



Die Wohnungsnot war auch zu Beginn der 1960er Jahre noch wichtiges Thema, so am 1. Mai 1964.
(Städtisches Museum Göttingen)




Die Grundsteinlegung am Holtenser Berg 1967, links Oberstadtdirektor Erich H. Biederbeck, rechts der damalige Geschäftsführer der Städt. Wohnungsbau Wolfgang Lühmann.
(Stadtarchiv)






Neubauprojekte der Städtischen Wohnungsbau Göttingen in den 60er Jahren, v.l.n.r.: Tegeler Weg 41-47, Holtenser Berg Block I+II sowie Heizhaus, Häuser für kinderreiche Familien auf dem Holtenser Berg in der Wienstraße 33-37.
(Archiv Städt. Wohnungsbau, Wolfgang Lühmann)