Liebe Mieter*innen,

Sie haben die Nachrichten der vergangenen Wochen verfolgt: Viel wird über die Energieversorgung in unserem Land diskutiert. Gas, Öl und Strom werden immer teurer. Alle sind nun gefordert, Energie zu sparen!

Folgende Energiesparmaßnahmen haben wir bereits durchgeführt bzw. werden aktuell durchgeführt:

  • Überprüfung und Effizienzoptimierung aller zentralen Heizungsanlagen inkl. Temperaturgrenzen und Aussetzung der Nachtabsenkung 

  • Information aller Mieter*innen mit Gasthermen über die Durchführung einer korrekten Einstellung

  • 44% unseres Wohnungsbestandes sind bereits umfangreich saniert oder Neubauten

  • Anschluss von weiteren Wohnungen an die Fernwärme

  • Reduzierung Wärme/Gasverbrauch der Geschäftsstelle durch u.a. Absenkung der Raumtemperatur und der Temperatur auf den Fluren.

  • Installierung einer Photovoltaikanlage zur Versorgung des Geschäftsgebäudes mit Strom

Niemand kann genau sagen, wie sich der Gaspreis entwickelt. Einigkeit besteht darin, dass der Preis nicht wieder auf das frühere Niveau zurückgeht. Die Höhe der von Ihnen 2022 monatlich zu zahlenden Vorauszahlungen auf Heizkosten ist aus den Kosten errechnet, die für Ihre Wohnung im Jahr 2021 angefallen sind, als der Gaspreis deutlich niedriger war.

Aufgrund unserer Vertragslage mit den Stadtwerken müssen wir ab Anfang 2023 einen erheblich höheren aber bundesweit noch unterdurchschnittlich liegenden Preis zahlen. Damit unsere Mieter*innen gleich angepasste Abschläge entrichten können und es insofern nicht zu hohen Nachzahlungen bei den Abrechnungen kommt, werden wir, wenn Einvernehmen besteht, ab Januar 2023 die Abschläge für die Wärmeversorgung anpassen. Um dies zu vermeiden, müssen wir die Vorauszahlungen auf Heizkosten zum 01.01.2023 deutlich anzupassen. Die Mieter*innen, die wir mit Wärme versorgen, erhalten Anfang November 2022 ein entsprechendes Schreiben.

Wir weisen auch darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, Wohngeld zu beantragen. Nutzen Sie die staatliche Unterstützung und wenden sich an die entsprechenden Einrichtungen.

Für alle Mieterinnen und Mieter, die erhöhte Abschläge zahlen müssen, hat die Stadt Göttingen eine telefonische Beratungshotline unter der Rufnummer (0551) 400 3040 eingerichtet. Dort sollten Sie sich in jedem Fall zum möglichen Erhalt von Zuschüssen beraten lassen.

Darüber hinaus empfehlen wir allen Mieterinnen und Mietern zu überprüfen, ob Ihnen Wohngeld zusteht. Entsprechende Informationen zum Wohngeld und der Wohngeld-Plus-Reform können Sie dem beigefügten Dokument entnehmen. 

  1. Zu hohe Raumtemperaturen kosten unnötig Energie und Geld, 1 Grad weniger bringt eine Heizkostenersparnis von knapp 6 Prozent.

  2. Die optimale Raumtemperatur:
    Schlafzimmer 15 - 18°C, Badezimmer 22 - 24°C, Wohnzimmer 20 - 22°C, Flur 15 - 18°C, Küche 16 - 18°C, Arbeits-/Kinderzimmer 20 - 22°C.

  3. Entlüften Sie generell alle Heizkörper vor Beginn der Heizsaison.
    Dies trägt zum energieeffizienten Betrieb des Gesamtsystems bei und hilft, die Heizkosten zu senken!

  4. Duschen statt Baden
    Nutzen Sie die Dusche anstelle der Badewanne – die Energiekosten zum Heizen des Wassers halbieren sich.

  5. Ein angenehmes Raumklima erreichen Sie durch Stoßlüften. Mit weit geöffneten Fenstern dauert der komplette Austausch der verbrauchten Raumluft im Winter 5 bis 10 Minuten, im Sommer bis zu 20 Minuten. Vermeiden Sie den Luftaustausch durch Kipplüftung. Es dauert mehr als 60 Minuten, den erhöhten CO₂-Gehalt sowie unerwünschte Luftfeuchtigkeit vollständig auszutauschen

    Diese Energiespartipps stammen aus der Broschüre „24 Stunden Energie – Energiespartipps, die Ihren Geldbeutel entlasten“ von den Stadtwerke Göttingen. Die vollständige illustrierte Broschüre mit insgesamt 44 nützlichen Tipps steht auf der Webseite der Stadtwerke unter www.stadtwerke-goettingen.de zum kostenlosen Download bereit.

Nach der gesetzlich geforderten Änderung der Heizkostenverordnung sind wir seit 2022 verpflichtet, Ihnen monatlich Ihre Verbrauchswerte mitzuteilen. Nur wer seinen Energieverbrauch kennt, kann ihn auch reduzieren. Wir arbeiten derzeit zusammen mit unserem IT-Dienstleister daran, unsere Mieter zukünftig per E-Mail informieren zu können. Dies ist zurzeit aus technischen Gründen leider noch nicht möglich.

Wir freuen uns, wenn Sie Ihren Balkon zur Energieerzeugung nutzen möchten. Allerdings ist für ein sicheres und gutes Miteinander dazu nicht wenig zu beachten. Insofern ist für den Anbau einer Photovoltaikanlage am Balkon einer Wohnung der Städtischen Wohnungsbau GmbH Göttingen unsere Genehmigung erforderlich. Dies sollte vor Anschaffung der Anlage erfolgen, weil es sein kann, dass wir die Anbringung nicht genehmigen können. Sollten Sie entsprechend die Anschaffung planen, so nehmen Sie bitte im Voraus Kontakt mit uns auf.

Nach der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMav) sind wir dazu verpflichtet unsere Mieter*innen, über den finanziellen Effekt von Energieeinsparungen zu informieren. Der nachfolgenden Tabelle von unserem Gas-Versorger (Stadtwerke Göttingen) können Sie daher für typische Wohnungsgrößen mit deren durchschnittlichen Verbräuchen, die Auswirkungen entnehmen, wenn die Raumtemperatur dauerhaft um 1° gesenkt wird. Die Berechnungen basieren auf der Basis des entsprechenden Grundversorgungstarifs (GV).

 

Wohnungs
größe in
qm

Jahresver-
brauch in
kWh/Jahr 1

Jahreskosten
GV-Tarif
2021
in Euro/Jahr 2

Jahreskosten
GV-Tarif
09/2022
in Euro/Jahr 3

Jahreskosten
GV-Tarif
10/2022
in Euro/Jahr 4

1°C weniger Raumtemperatur
= 6 % Energieeinsparung 5

in kWh/Jahr

in Euro/Jahr 6

40

6.400

574,00

658,48

890,80

384

48,31

60

9.600

818,16

944,88

1.293,36

576

72,46

80

12.800

1.062,32

1.231,28

1.695,92

768

96,61

100

16.000

1.306,48

1.517,68

2.098,48

960

120,77

120

19.200

1.541,13

1.794,57

2.491,53

1.152

139,85

140

22.400

1.771,21

2.066,89

2.880,01

1.344

163,16

160

25.600

2.001,29

2.339,21

3.268,49

1.536

186,47

180

28.800

2.231,37

2.611,53

3.656,97

1.728

209,78

200

32.000

2.461,45

2.883,85

4.045,45

1.920

233,09

 

1 Berechnet auf der Grundlage eines angenommenen Verbrauchs von 160 kWh/m2/Jahr einschließlich Warmwasserbereitung. Laut Statistischem Bundesamt lag im Jahr 2019 der durchschnittliche Verbrauch für die Raumheizung bei rund 140 kWh/m2/Jahr. Es sind zusätzlich 20 kWh/m2/Jahr für die Warmwasserbereitung angesetzt.                                               

2 Berechnet auf der Grundlage unserer Allgemeinen Preise für die Grundversorgung von Haushaltskunden mit Stand 1. Januar 2021 unter Berücksichtigung des für den jeweiligen Verbrauch gültigen Grund- und Arbeitspreises für einen Lieferzeitraum von einem Kalenderjahr.                                             

3 Berechnet auf der Grundlage unserer Allgemeinen Preise für die Grundversorgung von Haushaltskunden mit Stand 1. September 2022 unter Berücksichtigung des für den jeweiligen Verbrauch gültigen Grund- und Arbeitspreises für einen Lieferzeitraum von einem Kalenderjahr.                                                

4 Berechnet auf der Grundlage unserer Allgemeinen Preise für die Grundversorgung von Haushaltskunden mit Stand 1. Oktober 2022 unter Berücksichtigung des für den jeweiligen Verbrauch gültigen Grund- und Arbeitspreises für einen Lieferzeitraum von einem Kalenderjahr.                                                

5 Wir gehen von der gesetzlich vorgeschriebenen Annahme aus, dass bei einer durchgängigen Reduzierung der durchschnittlichen Raumtemperatur um ein Grad Celsius eine Einsparung von 6 % zu erwarten ist. Die tatsächliche Einsparung im konkreten Fall kann höher oder geringer ausfallen.                          

6 Die Ersparnis bezieht sich auf die „Jahreskosten GV-Tarif 10/2022 in Euro/Jahr".