Liebe Mieterinnen und Mieter,

wir unterstützen Sie, wenn sie wegen der Corona-Pandemie in Zahlungsschwierigkeiten geraten.

Die Bundesregierung hat ein Gesetz verabschiedet, dass, wenn unsere Mieter wegen der Corona-Krise starke finanzielle Einbußen haben, wir als Vermieter verpflichtet sind, ihre Mieten für die Monate April bis Juni 2020 zu stunden. Die Miete müssen Sie dann später zahlen.

Wir helfen Ihnen in diesen Fällen gern.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Mietenbuchhaltung telefonisch unter der Telefonnummer 0551/4967-0 oder per Email an info@swb-goettingen.de. Hier bekommen Sie Auskunft und Beratung, wie Sie nachweisen können, dass die aktuelle Corona-Pandemie für die Zahlungsschwierigkeiten verantwortlich ist und wie die Nachzahlung geleistet werden kann.

Halten Sie Nachweise für das Gespräch bereit, dass die aktuelle Corona-Pandemie für Ihre finanzielle Lage ursächlich ist. Das können Nachweise über Kurzarbeit oder auch die offiziellen Benachrichtigungen zur Schließung bestimmter Einrichtungen sein.

Die Verpflichtung, Miete zu zahlen, ist mit einer Stundung nicht aufgehoben. Deshalb bemühen Sie sich um die vielfältigen staatlichen Hilfen, Einnahmeausfälle während der Corona-Pandemie auszugleichen bzw. abzumildern. Sprechen Sie dazu mit den Anlaufstellen bei der Stadt Göttingen oder der Arbeitsagentur.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Claudia Leuner-Haverich
Geschäftsführerin
Städtische Wohnungsbau GmbH Göttingen

Photo: CDC/ Alissa Eckert, MS; Dan Higgins, MAMS